Mobilheime Kahl
Corinna Schäfer
Am Campingplatz
63796 Kahl am Main
Tel: 0171 1725511
Mail: info@mobilheime-kahl.de
Stand: 01.01.2025
1. Geltungsbereich der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen („AGB") gelten für alle zwischen Mobilheime Kahl Corinna Schäfer (nachfolgend Anbieter genannt) und dem Gast abgeschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Mobilheimen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.
(2) Eine Überlassung der übernommenen Mobilheime an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung in Textform.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich bestätigt und damit die Buchung annimmt (Auftragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht binnen einer Frist von sieben Tagen Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
(4) Eine Überlassung der übernommenen Mobilheime an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Es ist dem Gast nicht gestattet, eigenmächtig ohne Einverständnis des Anbieters das Mobilheim einem Dritten zu übergeben oder zu tauschen. Gemäß Beherbergungsstatistikgesetz vom 22.05.2002 hat der Gast alle Bewohner spätestens bei der Übernahme des Mobilheimes dem Anbieter unaufgefordert mitzuteilen. An – und Abreisen im Verlauf des Beherbergungszeitraumes sind dem Anbieter ebenfalls unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
(5) Der Gast hat sich vor Übernahme vom einwandfreien Zustand des Mobilheimes und dessen Inventar zu überzeugen und das Inventar anhand der Inventarliste zu überprüfen. Beanstandungen sind umgehend dem Anbieter zu melden. Bei Übernahme vorhandene unsichtbare Schäden am Mobilheim und am Inventar berechtigen den Gast nicht, die für die Überlassung des Mobilheims geschuldete Vergütung zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Anbieter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.
(6) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Mobilheim bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Mobilheime entsprechen dem Ausstattungsstandard wie im Angebot/Web-Portal (www.mobilheime-kahl.de) beschrieben. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung oder Abnutzung, Bepflanzung oder Zustand des Platzes).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Mobilheimes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Mobilheim belegen. Das Mobilheim steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach §2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Mobilheime erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Besucher des Gastes sind vom Gast an der Campingplatzverwaltung anzumelden.
(6) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
(7) Für die Zahlung des für die Mobilheim-Überlassung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen werden folgende Zahlungsziele vereinbart:
(8) Die Zahlungen sind auf das folgende Konto des Anbieters zu überweisen oder durch andere, vereinbarte Zahlungsweisen bereit zu stellen:
Sparkasse Aschaffenburg–Alzenau IBAN: DE14 7955 0000 0011 6021 25
(9) Kann der Anbieter bis zum 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. §5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(10) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Platzordnung
(1) Der Gast hat das ihm überlassene Mobilheim und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Platzordnung des Campingplatzes verpflichtet und hat den Anweisungen des Verwaltungspersonals Folge zu leisten.
(2) Ab 22:00 Uhr gilt ein Fahrverbot für Verbrennungsfahrzeuge und von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gilt die eine Nachtruhe mit Fahrverbot für Verbrennungsfahrzeuge auf dem gesamten Campingplatz. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen und im Mobilheim abzuspielen.
(3) Für die Dauer der Überlassung des Mobilheimes ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Mobilheimes Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(4) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Mobilheim nicht gestattet. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200 € (netto) in Rechnung stellen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, es sei kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden. Haustiere dürfen nicht an den Strand, und sind nur außerhalb des Campingplatzes angeleint auszuführen. Der Halter ist für die unaufgeforderte Beseitigung von Hundekot verantwortlich.
(5) Der Gast ist nicht berechtigt
(6) Der Verlust der Zugangs- und der Transponderkarte ist sofort dem Anbieter sowie der Campingplatzverwaltung anzuzeigen. Die Ausstellung eines Ersatzausweises erfolgt gegen 25,00€ Verwaltungsgebühr. Die Übertragung des Campingausweises ist nicht gestattet.
(7) Ablagern von Müll auf den Wegen des Campingplatzes ist nicht erlaubt. Abfälle sind entsprechend der Platzordnung getrennt zu entsorgen und werden in den Morgenstunden abgeholt bzw. sind in der Nebensaison am Müllplatz abzugeben.
(8) In den Mobilheimen gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00€ (netto) in Rechnung stellen oder den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, es sei kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden. Rauchen ist nur außerhalb des Mobilheimes oder auf der Terrasse erlaubt. Der Gast hat einen Aschenbecher für die Zigarettenkippe zu benutzen.
(9) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(10) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Mobilheim, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(11) Offene Flammen und Feuer sind grundsätzlich verboten. Zum Grillen sind die dafür vorgesehenen Geräte zu verwenden. Auf die Vermeidung von Funkenflug ist zu achten. Grillfeuer dürfen nicht mit Brennholz geschürt werden.
5. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag unter Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3 auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:
(4) Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Mobilheim hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Mobilheimes sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 20.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß §7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben und ohne rechtzeitig genügend entschuldigt zu sein, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Mobilheim vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
(a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
(b) das Mobilheim unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde.
(c) dem Gast von der Verwaltung des Eigenbetriebes der Zutritt des Campingplatzes verboten wurde,
(d) das Mobilheim zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird;
(e) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Zahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
6. Haftung; Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel bzgl. der Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Mobilheim verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Mobilheim und/oder am Inventar des Mobilheimes schuldhaft verursacht hat/haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Mobilheime auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Rückgabe des Mobilheimes.
7. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die Mobilheime stehen am Anreisetag in der Regel ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 15,00 Euro erhoben. Das Befahren des Platzes ist in der Nachtruhe (22:00 – 06:00) ausgeschlossen.
(3) Zu jedem Mobilheim gehört ein KFZ-Stellplatz. Das Fahrzeug des Gastes wird registriert; außerdem wird ihm eine Zugangsberechtigung bereitgestellt. Weitere Fahrzeuge dürfen das Gelände nur zum einmaligen Be- und Entladen befahren und sind nach dem Entladen auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes abzustellen.
(4) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(5) Der Anbieter kann die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00€ verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Mobilheimes und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Mobilheim keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall, dass die hinterlegte Kaution die vom Gast verursachten oder von ihm zu vertretenden Schäden nicht abdeckt, ist der Gast verpflichtet, den für den Ersatz des Schadens erforderlichen Geldbetrag möglichst in bar zu leisten. Für verdeckte oder verschwiegene Schäden im Verantwortungsbereich des Gastes haftet der Gast auch nach seiner Abreise.
(6) Am Abreisetag hat der Gast das Mobilheim besenrein bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Mobilheimes hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt:
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(7) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel und Transponderkarten an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Eingangstür zu kontrollieren.
(8) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
8. Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden einzig an die Campingplatzverwaltung weitergegeben, da dies für die Zugangs- Organisation erforderlich ist.
9. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Alzenau/Unterfranken, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr Alzenau/Unterfranken, Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Alzenau/Unterfranken, Deutschland.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kahl am Main, 01.01.2025